Am Mittwoch verlas Prinz Reuß seine Verteidigungsschrift im sogenannten Reichsbürgerprozess in Frankfurt. NIUS war vor Ort und hat darüber hinaus ausführlich mit seinem Anwalt gesprochen. So ist die bislang wohl ausführlichste Rekonstruktion dieser Tragödie entstanden – eine Gerichtsreportage.
Umzäunt von NATO-Draht, in einem eigens errichteten und stark gesicherten Gerichtsgebäude, verlas Heinrich XIII. Prinz Reuß am Mittwoch seine Verteidigungsschrift. Es ist die Einlassung eines Mannes, der im Dezember 2022 auf dem harten Boden der Realität angekommen war – dem eines Gefängnisses, in dem er an Heiligabend sein viertes Weihnachten in Untersuchungshaft verbringen wird.
Vorgeworfen wird Reuß, Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, die sich zum Ziel gesetzt habe, die Bundesrepublik Deutschland an einem „Tag X“ zu stürzen – mit Hilfe einer angeblich intergalaktischen „Erdallianz“, die weltweit und auch in Deutschland mit hunderttausenden Soldaten neue Verhältnisse schaffen sollte.
Unstrittig ist, dass die Beschuldigten keine unmittelbaren Gewalttaten begangen haben. „Sie haben keine Fensterscheibe eingeschmissen“, wie die renommierte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen regelmäßig betont.
Roman von Alvensleben (li) und Hans-Otto Sieg (re) sind Anwälte von Prinz Reuß.
Aus Sicht der Anklage ist das jedoch irrelevant, sie stützt sich nämlich auf den Vorwurf eines sogenannten abstrakten Gefährdungsdelikts. Danach ist nicht erforderlich, dass sich eine geplante Straftat bereits in konkreter Gewalt, einem Schaden oder einer Verletzung realisiert hat. Strafbar sei bereits die Bildung einer Struktur, die objektiv geeignet ist, die öffentliche Sicherheit zu bedrohen. Zum Vergleich wird häufig das Fahren unter Alkoholeinfluss herangezogen: Auch hier ist nicht der Unfall Voraussetzung der Strafbarkeit, sondern bereits die abstrakte Gefahr, die von dem Verhalten ausgeht.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft scheint es also eher darauf anzukommen, ob die Summe der Handlungen – Treffen, Rollenverteilungen, militärische Fantasien, Beschaffungsvorstellungen, ideologische Verfestigungen – eine Struktur hervorgebracht habe, die als terroristische Vereinigung im Sinne des Strafrechts zu bewerten sei.
Unstrittig ist auch: Tag X blieb aus – und wäre auch ausgeblieben. Stattdessen klopften am 7. Dezember 2022 vermummte und bewaffnete SEK-Einheiten – unter Anwesenheit vorab informierter Medien – an die Türen dutzender Beschuldigter und verhafteten diese. Die Geschichte dieses Reichsbürgerprozesses beginnt jedoch nicht an diesem Tag, sondern streng genommen vor mehr als einem Jahrhundert: im Jahr 1919 – mit der Ausrufung der Weimarer Republik und der Abdankung der Fürstentümer als souveräne Herrschafts- und Verwaltungsgebilde.
Mit der Errichtung der Weimarer Republik dankten landesweit die Fürstentümer ab. Im Fall Reuß entstand nach der Novemberrevolution 1919 ein republikanischer Gliedstaat der Weimarer Republik: der Volksstaat Reuß. Mit diesem schloss die Familie Reuß in den Jahren 1919/1920 einen Vergleich, der den Umgang mit Vermögen, Schlössern und Wäldern regelte. Es handelte sich um eine Vermögensregelung zwischen einem republikanischen Staat und einer nun privatrechtlich behandelten Familie.
Dieser Vergleich sah eine Aufteilung der Vermögenswerte des früheren Herrscherhauses vor. Geschätzte Werte von rund 34 Millionen Mark verblieben dem Haus Reuß, darunter unter anderem Schloss Osterstein, Schloss Ebersdorf, Bibliotheken, Nutzungsrechte am Schleizer Schloss sowie rund 5.285 Hektar Wald.
Am 6. Februar 1919 konstituierte sich im Nationaltheater in Weimar die verfassungsgebende Versammlung, die der Weimarer Republik ihren Namen gab. Sie besiegelte die Abdankung der Aristokratie.
Doch die kommenden historischen Umwälzungen nivellierten diese Regelung faktisch. Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm die Sowjetische Militäradministration die Kontrolle über die spätere DDR-Zone. Die Reuß’schen Besitztümer auf dem Gebiet, das später zur DDR wurde, gingen ab 1945 faktisch in staatliche Hand über – durch Enteignungen im Rahmen der Boden- und Vermögensreformen der sowjetischen Besatzungsmacht und der frühen DDR-Administration.
Reuß und seine Familie führten in den Jahrzehnten nach der deutschen Wiedervereinigung umfangreiche rechtliche Auseinandersetzungen, um vermögensrechtliche Ansprüche aus der Zeit nach 1945 durchzusetzen. Diese Vielzahl einzelner Verfahren bildete den Hintergrund eines langjährigen juristischen Kampfes um Rückgewinnung oder Entschädigung verlorener Besitztümer. Vor diesem Hintergrund setzte sich Prinz Reuß zunehmend mit Reichsbürger-Argumentationslinien auseinander – ein Gedankengebäude, das ihn schließlich in jenen Gerichtssaal führte, in dem er nun seine Verteidigungsschrift verlas.
Überschrieben ist sie mit den Worten: „Wie bin ich da hineingeraten?“
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










