„Wir haben ein ganzes Bündel von Indizien, dass hier Unrecht geschehen ist“, sagt der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab mit Blick auf die Corona-Politik. Denn, so führt er aus, der Staat habe zwar weite Befugnisse in der Bekämpfung von Gefahren. Dafür darf die Regierung die Grundrechte unter Umständen sogar einschränken. Aber: Das darf nur passieren, wenn eine akute Gefahr besteht; und dabei müssen die Staatsorgane sich am aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren.
Doch die Corona-Enquete-Kommission des Bundestages legt nun offen: Es war nicht die Wissenschaft, die den Kurs vorgegeben hat. Stattdessen folgten die Experten der Regierung den von Ministern vorgegebenen Wunsch-Ergebnissen. Damit sind die Corona-Regelungen Unrecht, so der Verfassungsjurist Schwab. „Die politische Moral“ ist im Land „völlig verkommen“, führt er fort. Und das hat auch Auswirkungen auf die Gerichte: Studenten werden so ausgebildet, dass sie sich nicht vorstellen können, dass der Staat grundsätzlich falsch handelt; und dementsprechend entscheiden später Richter.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










