Im Fall des Baden-Württembergischen Rentners, der den Bundeskanzler als „Pinocchio“ bezeichnet hatte, wird keine Strafverfolgung stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“, heißt es in einer Pressemitteilung.
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