Neues Jahr, neue Regeln. TE gibt einen Überblick darauf, welche Gesetze und Verordnungen ab dem 1. Januar greifen. Im dritten und letzten Teil zeigen wir die wichtigsten geänderten Vorschriften.
Bürgergeld Die umstrittene staatliche Zuwendung wird umbenannt und heißt nun Grundsicherung.
Die Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger wird leicht verschärft. Wer zum Beispiel eine Weiterbildung abbricht, keine Bewerbungen verschickt oder einen neuen Job verweigert, muss ebenso mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent rechnen wie der, der ohne zwingenden Grund Termine im Jobcenter versäumt.
Ursprünglich sollte ab dem dritten versäumten Termin die Zahlung komplett gestrichen werden. Das wurde aber auf Druck der SPD wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Elektroschrott Der Handel hat jetzt mehr Pflichten gegenüber den Kunden. Läden müssen zum Beispiel Einweg-E-Zigaretten nicht nur zwingend zurücknehmen, sondern vorher auch darüber beraten.
Große Batterien zum Beispiel von E-Bikes oder Scootern können künftig im Wertstoffhof und im Fachhandel abgegeben werden. Bis Mitte des Jahres muss der Einzelhandel Sammelstellen mit einem einheitlichen Logo bereitstellen.
Öffentliche Wertstoffhöfe müssen Elektroschrott und Batterien jetzt selbst sortieren und können das nicht mehr den Kunden überhelfen.
Frühstücksrichtlinie Kein Schreibfehler: So heißt eine Vorschrift, die die EU schon 2024 beschlossen hat und die nun ab Juni 2026 greift. Sie soll mehr Transparenz für den Verbraucher schaffen.
Die Informationen zum Ursprungsland auf Honig-Verpackungen müssen nun genauer sein als bisher. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ genügt nicht mehr. Künftig muss genau aufgeschlüsselt werden, welche Anteile des Honigs aus welchem Land stammen.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










