Mehr als zwei Jahre lang haben Staatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt geprüft, ob das Potsdamer Treffen von AfD-Politikern, Rechtsextremisten und Unternehmern strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Nun steht fest: Die Ermittler sehen keinen Anfangsverdacht. Die Vorermittlungen wurden Ende März abgeschlossen.
„Im Ergebnis konnten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt werden“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam dem Tagesspiegel mit. Auch der Generalbundesanwalt sei zu keinem anderen Ergebnis gekommen. „Im Ergebnis hat auch der Generalbundesanwalt das Vorliegen eines Anfangsverdachts für die in seine Zuständigkeit fallenden Delikte negiert“, erklärte die Sprecherin.
Damit ist der strafrechtliche Kern eines Vorwurfs in sich zusammengefallen, der seit Anfang 2024 die politische Debatte zum Umgang mit der AfD in Deutschland maßgeblich mitbestimmte. Die Rechercheplattform Correctiv hatte damals unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ über das Treffen im Landhaus Adlon berichtet. Im Vorspann hieß es: „Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in einem Hotel bei Potsdam zusammen. Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland.“
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