Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen und damit den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt: Lina E. kommt vorzeitig frei. Die verurteilte Linksextremistin muss den Strafrest nicht mehr im Gefängnis verbüßen, sondern erhält Bewährung. Zwei Drittel der Strafe gelten unter Anrechnung der Untersuchungshaft als erledigt. Das psychologische Gutachten liefert die juristische Formel dazu: günstige Prognose, ordentliche Führung, tragfähige Zukunftsperspektive, glaubhafte Abkehr von früherer Gewaltbereitschaft. So klingt ein Staat, der den Hammer weglegt, sobald der Täter versichert, ihn künftig lieber im Werkzeugkasten zu lassen.
Das Urteil gegen Lina E. lautete auf fünf Jahre und drei Monate. Es ging um gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Gruppe griff Personen aus der rechten Szene oder solche, die sie dafür hielt, gezielt an. Schlagwerkzeuge gehörten zum Programm. Opfer wurden teils sehr schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung im März 2025 im Kern bestätigt; an der Gesamtstrafe änderte sich nichts. Nun endet die Sache für Lina E. mit dem Signal: Wer ideologisch links zuschlägt, kann auf Milde hoffen, wenn nur ein wenig Zeit vergangen ist.
Der Fall war von Anfang an kein gewöhnliches Strafverfahren. Schon die Anklage beschrieb eine militante linksextremistische Vereinigung, deren Mitglieder den demokratischen Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit und das staatliche Gewaltmonopol ablehnten. Die Bundesanwaltschaft sprach von gezielt vorbereiteten Angriffen, von ausgespähten Opfern, von überregionaler Vernetzung. Auch damals war die eigentliche Zumutung bereits sichtbar: Die Opfer verschwanden hinter der politischen Selbstrechtfertigung der Täter.
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