„Leitfaden“ des Innenministeriums: Schon AfD-Kassenwart zu sein, kann für Wahlausschluss ausreichen

vor etwa 2 Stunden

„Leitfaden“ des Innenministeriums: Schon AfD-Kassenwart zu sein, kann für Wahlausschluss ausreichen
Bildquelle: Apollo News

Ein internes Dokument des SPD-geführten Innenministeriums Niedersachsen, das Apollo News exklusiv vorliegt, zeigt, nach welchen Kriterien man Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüft – und dass faktisch allein die Tatsache, dass ein Bewerber aktiver AfD-Politiker ist, kann für einen Wahlausschluss bei Landrats- und Bürgermeisterwahl ausreichen.

Dieser „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ schildert dabei im Detail jene internen Kriterien zur Verfassungstreue; dieses Votum des Innenministeriums ist dann die Entscheidungsgrundlage der lokalen Wahlausschüsse. Apollo News macht den gesamten Leitfaden hier öffentlich.

Betroffen sind AfD-Politiker, vor allem von den unter Punkt 4 „Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei oder Organisation“ beschriebenen Kriterien. Bereits bekannt ist, dass die Mitgliedschaft in einer „extremistisch eingestuften Partei“, als die der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD sieht, schon als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ gilt. Öffentlich und auch in diesem „Leitfaden“ betont man aber gerne, dass eine AfD-Mitgliedschaft allein noch nicht zum Wahlausschluss reicht. Dafür braucht es weitere „relevante Aktivitäten“, die diese „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestätigen würden.

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