Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Familienministeriums schlägt für einer Altersbeschränkung für soziale Netzwerke zwei unterschiedliche Varianten vor. Berichtet das Magazin Politico aus den Handlungsempfehlungen, die heute CDU-Familienministerin Karin Prien übergeben werden. Die erste Variante ist eine Altersgrenze von 13 Jahren „mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden“. Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ ließe Kindern unter 13 nur noch einen eingeschränkten Zugang, der ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Fachleute wollen in dieser Variante gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16- und 16- bis 18-Jährige: „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein.“
Die zweite Variante ist keine einheitliche Altersbeschränkung, sondern der Digital Services Act (DSA) soll einzelne Angebote oder Funktionen je nach Risikobewertung beschränken: Algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams oder andere risikoreiche Angebote altersabhängig regulieren.
Unabhängig vom Modell warnt die Kommission vor nationalen Alleingängen. Plattformen agierten grenzüberschreitend, viele Anbieter säßen im Ausland: „Nationale Vorgaben könnten deshalb gegenüber den Anbietern nur eingeschränkt durchgesetzt werden.“ Zudem sei unklar, wie weit Mitgliedstaaten neben dem DSA zusätzliche Verpflichtungen erlassen dürfen.
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