Ist das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch neutral?

vor etwa 1 Jahr

Ist das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch neutral?
Bildquelle: Tichys Einblick

Die einem Staatsstreich gleichkommende Schmierenkomödie um das Geheimgutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz und die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser schlägt auch im Ausland hohe Wellen. Dass diese Affäre nicht etwa die AfD, sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz und die scheidende Innenministerin als die wahren Feinde des Grundgesetzes bloßgestellt hat, ist in den USA Tagesgespräch und auch in Deutschland aus verfassungsrechtlicher Perspektive schon hinlänglich dokumentiert worden.

Unabhängig voneinander haben zahlreiche Rechtsexperten, von Prof. Dr. Dietrich Murswiek bis Prof. Dr. Rupert Scholz, diesen skandalösen Feldzug der Regierung gegen die parlamentarische Opposition kommentiert.

Nunmehr hat mit Prof. Dr. Hans Hugo Klein auch ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in der FAZ vom 15. Mai 2025 einen interessanten Beitrag aus staatsrechtlicher und demokratietheoretischer Perspektive zu diesem Vorgang verfasst. Auch sein Urteil ist eindeutig: Sowohl die Form des Umgangs mit dem „Gutachten“ als auch das hinter diesem „Gutachten“ stehende Denken des Verfassungsschutzes und weiter Teile der rot-grünen Parteieliten sind in hohem Maße besorgniserregend und gefährden die Demokratie.

Klein weist zunächst darauf hin, dass der Verfassungsschutz mit der Kombination von öffentlicher Anklage und Geheimhaltung der angeblichen Beweise eine veritable Zersetzungskampagne gegen die parlamentarische Opposition betrieben hat, die einer Demokratie unwürdig ist. Noch verstörender war dann die Begründung der „Verfassungsschützer“ für die Geheimhaltung, die einen vorgeblichen Datenschutz, welcher mit der durch Dritte betriebenen Veröffentlichung des „Gutachtens“ als dreiste Lüge entlarvt wurde, über den Rechtsschutz der in ihren Rechten massiv getroffenen Partei gestellt hat.

Doch bei der Wertung dieses Vorgangs bricht im Verfassungsrechtler Hans Hugo Klein der langjährige CDU-Parteipolitiker durch. Denn er greift nicht etwa die politischen Drahtzieher dieses ungeheuerlichen staatlichen Übergriffs an, sondern versteigt sich zu folgender abstruser Formulierung: „Die AfD wird dadurch in die Lage versetzt, dem Staat vorzuwerfen, er lasse sie über die Gründe, die zu der genannten schwerwiegenden Einordnung führen, im Unklaren.“ Anstatt also offen einzuräumen, dass die größte Oppositionspartei tatsächlich zum Opfer eines übergriffigen Staates geworden ist, verdreht Klein diese Tatsache in das von der politischen Konkurrenz gestreute Narrativ, die AfD könne sich durch das Handeln des Verfassungsschutzes in ihrer „Opferrolle“ bestätigt sehen.

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