Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan verteidigt. „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird“, sagte er laut der dpa.
Anfang Juli hatte die Bundespolizei laut dem hessischen Innenministerium bekannt gegeben, dass nicht mehr nur Gefährder und Straftäter nach Afghanistan abgeschoben werden dürfen, sondern auch andere ausreisepflichtige Personen. Männliche und alleinstehende Afghanen, die ausreisepflichtig sind, können nun abgeschoben werden, auch wenn sie keine Straftaten begangen haben.
Dobrindt sieht sein Handeln nur als Umsetzung dessen, was im Koalitionsvertrag steht: „Die heißt, dass wir auch beginnen, in Länder wie Afghanistan und Syrien Rückführungen zu ermöglichen.“ Es werde mit Straftätern begonnen, doch „Zug um Zug“ sollen auch andere Ausreisepflichtige abgeschoben werden.
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