In Bayern hatten mehrere Gemeinden versucht, Auftritte des thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke bei Wahlkampfveranstaltungen zu verhindern oder ihn als Redner auszuschließen. Einzelne Verwaltungsgerichte trafen zunächst unterschiedliche Eilentscheidungen: In Seybothenreuth bestätigte ein Gericht ein Redeverbot, während in Lindenberg (Allgäu) ein anderes Gericht ein solches Verbot aufhob. Gegen beide Entscheidungen wurde Beschwerde eingelegt.
Am Freitagabend entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) schließlich, dass die von den Gemeinden angeordneten Redeverbote gegen Höcke rechtswidrig sind und nicht aufrechterhalten werden dürfen. Damit durfte er sowohl in Seybothenreuth als auch in Lindenberg bei AfD-Veranstaltungen als Redner auftreten.
Bei NIUS Live spricht Waldemar Hartmann Tacheles: Es könne nicht sein, dass inzwischen sogar völlig unverblümt versucht werde, die freie Rede zu unterbinden: „Natürlich ist er eine Reizfigur der AfD. Das ändert nichts an der Tatsache, dass er dort reden darf“, so der NIUS-Reporter.
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