Grundsteuer-Irrsinn: „Reform“ trifft Eigentümer und Mieter mit voller Wucht

vor etwa 1 Jahr

Grundsteuer-Irrsinn: „Reform“ trifft Eigentümer und Mieter mit voller Wucht
Bildquelle: Tichys Einblick

Mit der Grundsteuer-Reform trat zu Jahresbeginn 2025 in Deutschland für Immobilieneigentümer eine der größten steuerlichen Veränderungen seit Jahrzehnten in Kraft. Kernpunkt der Reform war die verpflichtende Neubewertung sämtlicher Hausgrundstücke im Bundesgebiet.

Zwar blieben die grundlegenden Berechnungsfaktoren – Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz – formal unverändert, doch die Ermittlung des Grundstückswerts selbst wurde neu geregelt. Zur Berechnung des Grundstückswerts zieht man nun einen Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete heran.

Vor der Grundsteuerreform, also bis einschließlich 2024, wurde die Grundsteuer auf Basis des sogenannten Einheitswerts berechnet. Dieser Einheitswert beruhte auf alten, aber zuverlässigen Bewertungsstichtagen: Für Westdeutschland war das Jahr 1964 maßgeblich, für Ostdeutschland 1935. Diese alten Einheitswerte dienten als zentrales Argument, um die Grundsteuer-Reform durchzusetzen.

Genau hierin liegt jedoch das Problem: Im Zuge dieser Neubewertung haben sich die meisten Immobilien deutlich im Wert gesteigert – was zu einer höheren Grundsteuer führt. Da diese Mehrbelastung von Eigentümern in der Regel auf die Mieter umgelegt wird, geraten auch die unter Druck. Die ohnehin dramatische Wohnkrise wird dadurch verschärft – insbesondere in den Ballungsräumen, wo nun die Mietpreise explodieren könnten.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel