Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.
Aus Sicht der Kläger ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“. Sie waren Mitte März gegen die Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht gezogen.
Der Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22.00 Uhr geschlossen.
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