Die SPD geht nicht auf die legitime Kritik an der von ihr nominierten Verfassungsrichterin ein. Statt sich mit den inhaltlichen Einwänden auseinanderzusetzen – etwa zu ihrer Haltung zur Abtreibung, zu Corona-Maßnahmen oder zur Gender-Sprache –, reagiert sie mit pauschalen Schuldzuweisungen. Argumentiert wird faktenfrei, stattdessen wird bereits die Möglichkeit kritisiert, dass Unionsabgeordnete bei der Wahl der Richterin ihrem Gewissen folgen könnten. Dabei ist genau das ihr verfassungsrechtliches Recht: Artikel 38 des Grundgesetzes stellt eindeutig klar, dass Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.
Einen Fraktionszwang kennt das Grundgesetz folglich nicht – und deshalb ist es auch kein Führungsversagen, wenn eine Fraktion keine geschlossene Abstimmungslinie durchsetzen kann. Die SPD wirft der CDU also indirekt vor, das Grundgesetz zu respektieren, dem es ihre ungeschriebene Gesetze aufnötigt, um ihre Interessen durchzusetzen und Macht auszubauen.
Besonders bezeichnend ist in diesem Zusammenhang ein Einwurf des SPD-Politikers Matthias Miersch, der der katholischen Kirche vorwirft, „unchristlich“ zu sein – weil sie sich gegen die Kandidatin stellt.
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