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Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage gegen Vanessa Behrendt (42/AfD) wegen ihrer scharfen LGBTQ-Kritik klar zurückgewiesen. Die berüchtigte Gesinnungs-Staatsanwaltschaft Göttingen hatte der familienpolitischen Sprecherin der niedersächsischen AfD-Landtagsfraktion unter anderem Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen. Der Grund: Die Mutter von zwei Kindern hatte auf der Plattform X die Regenbogenfahne mit klaren Worten geistig verbrannt.
Vanessa Behrendt schrieb: Das ideologische Kampfbanner stehe für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ und für eine Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda. Sie nannte das Kind buchstäblich beim Namen: Pubertätsblocker, Hormontherapie, „Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität“ – „kuscheln“, „rangeln“ mit Männern im Kindergarten.
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