Im Januar hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung neue Regeln für städtische Erbbaurechte beschlossen, jetzt werden die Folgen sichtbar: Für manche Selbstnutzer kann sich der Erbbauzins massiv erhöhen. Vor allem Eigenheimbesitzer müssen bei neuen Verträgen, Verlängerungen und bestimmten Nachträgen mit deutlich höheren Kosten rechnen, während es für sozial gebundenen und gemeinwohlorientierten Mietwohnungsbau günstiger wird.
Das Erbbaurecht ermöglicht es, ein Haus zu bauen oder zu erwerben, ohne das Grundstück kaufen zu müssen. Für viele Familien wird so der Traum vom Eigenheim überhaupt erst möglich. Indem der Boden im Eigentum der Stadt bleibt und dafür nur ein jährlicher Erbbauzins gezahlt wird, entfallen oft Hunderttausende Euro Bodenkaufpreise.
In Frankfurt kann dieser Erbbauzins gerade für Eigenheimbesitzer massiv steigen. Denn bei neuen und verlängerten Verträgen orientiert er sich am aktuellen Bodenwert und an einer nach Nutzungsformen gestaffelten Regelung. Besonders bei Neuabschlüssen, Vertragsverlängerungen und bestimmten Nachtragsverträgen führen die stark gestiegenen Bodenwerte zu erheblichen Mehrbelastungen.
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