Beamte fragen nach der Geburt, ob die Mutter männlich ist

vor 6 Monaten

Beamte fragen nach der Geburt, ob die Mutter männlich ist
Bildquelle: Tichys Einblick

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ein Kind bekommen, können dessen Geburt nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Dafür stellt das Auswärtige Amt ein Formular bereit, das entweder über deutsche Auslandsvertretungen oder direkt beim Standesamt I in Berlin eingereicht werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem für Familien relevant, die dauerhaft im Ausland leben oder nie in Deutschland gemeldet waren.

Für Aufsehen sorgt eine Passage im Formular, in der Angaben zur „leiblichen Mutter (welche das Kind geboren hat)“ gemacht werden sollen. Nach den üblichen Personendaten müssen Antragsteller auch das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt angeben. Zur Auswahl stehen „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder „keine Angabe“. Vergleichbare Optionen finden sich auch bei den Angaben zum Vater sowie beim Kind selbst. Zudem wird abgefragt, ob es sich um eine Adoption handelt oder ob das Kind durch eine Leihmutter zur Welt kam.

Das Formular basiert auf der aktuellen deutschen Rechtslage. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 muss neben „männlich“ und „weiblich“ eine weitere Geschlechtsoption im Personenstandsrecht möglich sein. Behörden sind daher verpflichtet, entsprechende Eintragungsmöglichkeiten vorzusehen. Gleichzeitig ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten, weshalb die entsprechende Abfrage ebenfalls Teil der Registrierung ist, etwa um Sachverhalte im Ausland rechtlich einordnen zu können.

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