Seit Jahren kämpft die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung vergebens um die Gewährung staatlicher Fördermittel. Einen für 2026 gestellten Förderantrag prüft das Bundesinnenministerium nun seit über einem Jahr. Die Stiftung vermutet eine Verzögerungstaktik und hofft auf Hilfe aus Karlsruhe. NIUS liegt exklusiv der Schriftwechsel vor, den die Desiderius-Erasmus-Stiftung, das Bundesinnenministerium und das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache geführt haben.
Am 23. Februar 2025 begann für die AfD-Fraktion im Bundestag die mittlerweile dritte Legislaturperiode. Damit erfüllte auch die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung die formalen Kriterien, um staatliche Fördermittel zu beantragen.
Also stellte die Stiftung am 20. März 2025 einen Antrag auf Globalzuschüsse in Höhe von 17.859.160 Euro „zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Unterschrieben wurde das Papier von der Stiftungsvorsitzenden Erika Steinbach. Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete führt die Stiftung seit mehreren Jahren ehrenamtlich. Am 19. August 2025 erweiterte die Stiftung ihren ursprünglichen Förderantrag aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen des Bundes für die Globalzuschüsse auf nunmehr 19.536.000 Euro.
Doch nach der Antragstellung passierte monatelang – nichts. Erst am 11. Dezember 2025, also neun Monate später, meldete sich das zuständige Bundesverwaltungsamt per Fax und forderte weitere Unterlagen und Informationen „bis zum 9. Januar 2026“ an. Man verlangte unter anderem:
Gerade der letzte Punkt wirft Fragen auf: Wie soll eine Stiftung, die bislang ausschließlich ehrenamtlich arbeitet, eine umfassende Planung für 2026 vorlegen, wenn sie überhaupt nicht weiß, ob sie die beantragten Fördermittel am Ende auch erhält?
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