EU-Recht schlägt Asylgesetz: Das Berliner Verwaltungsgericht sendet ein fatales Signal

vor etwa 1 Monat

EU-Recht schlägt Asylgesetz: Das Berliner Verwaltungsgericht sendet ein fatales Signal
Bildquelle: Apollo News

Das deutsche Recht ist eigentlich eindeutig: In Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes heißt es unter anderem: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat (…) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Aufnahmeverfahren oder ein Verfahren für Wiederaufnahmemitteilungen eingeleitet wird.“

Genau das war auch im März 2026 der Fall: Als ein Eritreer versuchte, über den Grenzübergang Gubinek in einem Auto die polnisch-deutsche Grenze zu überqueren, wurde er von der Bundespolizei daran gehindert und nach Polen zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er dabei ein Asylgesuch geäußert – die Bundespolizei bestreitet das.So oder so ist die Vorgehensweise eigentlich logisch: Der Eritreer versuchte, illegal nach Deutschland einzureisen; zuständig für sein Asylverfahren wäre eigentlich Polen. Als Erstes hatte er nämlich dort, als er durch einen Schleuser über Belarus einreiste, europäischen Boden betreten.

Doch nun darf der Eritreer doch einreisen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ihm durch die verweigerte Einreise sein Recht auf ein Dublin-Verfahren nach EU-Recht verwehrt worden sei.

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