EU nimmt Freizeitangler ins Visier

vor 6 Monaten

EU nimmt Freizeitangler ins Visier
Bildquelle: Tichys Einblick

Jeder, der in Nord- oder Ostsee angelt, muss sich künftig erst mit einer App auf dem Smartphone registrieren – und seine Fänge elektronisch melden. Das gilt zwar nicht für alle Arten, aber für praktisch alle, die etwas seltener geworden sind: Aal zum Beispiel, Dorsch und Wildlachs.

Die entsprechende „Kontrollverordnung“ der EU gilt seit dem 10. Januar 2026. Ab 2030 wird die Meldepflicht dann auch auf andere Meeresfische ausgeweitet und gilt auch für Arten, deren Bestände nicht stark zurückgegangen sind – zum Beispiel für Schollen.

Man wolle die Fischbestände besser einschätzen, heißt es aus Brüssel. Aber danach versucht die EU erst gar nicht, die eigentliche Absicht hinter der neuen Regelung zu verbergen: Die App „RecFishing“ diene Kontrollzwecken, man wolle „die Angler besser im Blick behalten“. Das sei der Hauptgrund.

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