Die politischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit machen uns von ausländischen Energielieferungen immer abhängiger. Selbst wenn die EU die Hürden für den Gasimport noch höher legt, stimmen deutsche Politiker zu. Ideologie und Ahnungslosigkeit sind eine verheerende Kombination.
Die EU-Methanverordnung wurde 2024 unter der Nummer 2024/1787 beschlossen. Ziel ist, die Methanemissionen im Bereich der Energie entlang der Wertschöpfungskette in der Öl-, Gas- und Kohleindustrie zu senken. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Anlagen auf Leckagen zu untersuchen und diese zu verringern. Weiterhin sind das Ablassen von Gas bei Überdruck und das Abfackeln verboten, außer in Notfällen. Die Maßnahmen müssen natürlich dokumentiert und kontrolliert werden entlang der Kette Förderung, Verarbeitung (Reinigung, Entwässerung, Entschwefelung usw.), Transport, Speicherung und Verteilung. Ebenso müssen stillgelegte Förderstätten überwacht werden und es gibt natürlich Melde- und Dokumentationspflichten und -fristen.
Das mag für Deutschland mit wenig eigener Öl- und Gasförderung und ohne Steinkohleförderung beherrschbar sein, diese Pflichten den Lieferländern aufdrücken zu wollen, scheint etwas überambitioniert. Die EU ist am globalen Öl- und Gasmarkt ein Bittsteller. Zwar werden zunehmend Förderstätten erschlossen und erweitert, jedoch gehen Lieferungen wie aus Katar nach den erheblichen Kriegsschäden mittelfristig deutlich zurück. Wenn Kunden wie die EU-Länder nun zusätzliche Forderungen stellen, können sich die Scheiche andere Kunden suchen. 2027 soll die Verordnung in Kraft treten.
Katar droht den Stopp von Gaslieferungen schon an, offenbar ohne Wirkung auf die Büros der Brüsseler Bürokraten. Nun gut, bisher kamen nur etwa vier Prozent der Importmenge von dort, nachdem Robert Habeck zwar den Bückling machte, aber keine langfristigen Verträge. Da sind die USA mit etwa 26 Prozent der EU-Gas-Importmenge und 58 Prozent der LNG-Menge eine andere Hausnummer. Der amtierende US-Botschafter in Deutschland bezeichnete die Forderungen der Verordnung als „nicht praktikabel“ und droht vorausschauend einen Lieferstopp ab 1. Januar 2027 an.
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