Im Dritten Reich hing vor vielen evangelischen Kirchen die Hakenkreuzfahne. Diese politische Beflaggung war Ausdruck der inneren und äußeren Nähe der evangelischen Kirchen zum Nationalsozialismus.
Um solch eine öffentliche Präsentation der kirchlichen Prostitution mit einer Weltanschauung für die Zukunft auszuschließen, erließ die EKD 1947 eine Verordnung; vor Kirchengebäuden ist einzig die Kirchenflagge erlaubt, violettes Kreuz auf weißem Grund. Violett ist in der Liturgie die Farbe für Buße, Besinnung und Gebet.
Diese Verordnung ist in der EKD bis heute weiterhin gültig. Alle anderen Fahnen vor Kirchen sind illegal. Zudem ist durch die bis heute gültige Kirchenverordnung von 1947 bei jeder ideologischen Kirchenbeflaggung ein „Nazivergleich“ implizit angelegt.
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