Am Abend des Fronleichnam-Tages bat die Tagesschau einen Afghanen vor die Kamera, einen stämmigen, kraftstrotzenden, offenbar kerngesunden jungen Mann, der uns Deutschen erklärte, dass er vorhabe, sich weiterhin auf unsere Kosten mit Nahrung, Kleidung, Wohnung und weiter versorgen zu lassen, sozial genannte Versicherungsansprüche aller Art natürlich eingeschlossen.
Also genau das zu tun, was es laut Auskunft von Bärbel Bas, der zuständigen Ministerin, gar nicht gibt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit Sitz in Luxemburg, dem reichsten Mitgliedsland der Europäischen Union, habe ihm diesen Anspruch zugebilligt, sagte der Mann, und er gedenke, ihn zu nutzen. Die Tagesschau fand das großartig, unsere Regierung sowieso; und wer darüber anders denkt, ist ein Faschist.
Das Urteil beruht auf einem missglückten Definitionsversuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO), einer Nebenfirma von Bill Gates, der gut daran verdient, dass er andere dazu verpflichtet, anderen etwas Gutes zu tun. Die WHO definiert Gesundheit als vollständiges körperliches, seelisches und – darauf kommt’s an – soziales Wohlbefinden: auf einer nach oben offenen Richter-Skala also, aus der sich die abenteuerlichsten Ansprüche herleiten lassen. Zum Beispiel der auf kulturelle Teilhabe, die nach Ansicht unserer sozialen Vormünder eben nicht nur den Besitz von Bargeld und Kreditkarten, sondern auch den kostenlosen Besuch einer Schwulen-Sauna einschließt.
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