Neues Horror-Gesetz: Bundesregierung plant Durchsuchungshammer gegen Redaktionen

vor 7 Monaten

Neues Horror-Gesetz: Bundesregierung plant Durchsuchungshammer gegen Redaktionen
Bildquelle: NiUS

Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, das Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen sowie Beschlagnahmen ermöglichen soll, und dies teilweise ohne richterlichen Beschluss. Der Gesetzesentwurf, den das Kabinett am 17. Dezember verabschiedete, wird von Experten gegenüber NIUS als verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte bewertet sowie als gezielter Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Konkret geht es um das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz, kurz PWTG, das aus dem Haus von Digitalminister Karsten Wildberger stammt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eine EU-Verordnung in nationales Recht überführen, die reguliert, wie im Netz politische Werbung verbreitet werden darf. Sollte das Gesetz von der Bundesregierung beschlossen werden, könnte es unmittelbare Auswirkungen auf die Räumlichkeiten von US-Tech-Unternehmen in Deutschland haben. Ihnen drohen Durchsuchungen sowie Beschlagnahmen von Unterlagen, sollten sie Informationen nicht exakt nach den Vorschriften der EU übermitteln. Deutschland baut damit den Zensur-Komplex weiter aus, während die USA unter Präsident Donald Trump soeben erst einen Einreisestopp gegen die Chefinnen der Organisation HateAid erlassen und damit einen zentralen Akteur des deutschen Zensur-Komplexes ins Visier genommen haben. Der transatlantische Konflikt könnte sich durch das neue Gesetz also weiter anheizen.

Eine zentrale Rolle innerhalb der neuen Gesetzgebung nimmt die Bundesnetzagentur ein, die bereits durch den Digital Services Act (DSA) zur Zensur-Behörde aufgestiegen ist und vom Grünen-Politiker Klaus Müller geleitet wird, dem ehemaligen Umweltminister von Schleswig-Holstein und engen Vertrauten des Ex-Vizekanzlers Robert Habeck (Grüne). Die Bundesnetzagentur soll, ebenso wie die Bundesbeauftragte für Datenschutz, durch das geplante Gesetz weitreichende Kompetenzen erhalten, die sonst hauptsächlich Kriminalbehörden vorbehalten sind.

Er leitet die Bundesnetzagentur: Klaus Müller.

Hintergrund ist die EU-Verordnung TTPA („Transparency and Targeting of Political Advertising“), die Kritiker als neues Instrument der EU zur Zensur regierungskritischer Medien und Parteien werten. Die Verordnung soll vorgeblich mehr Transparenz bei politischer Werbung schaffen, tatsächlich aber sind die Vorschriften so kompliziert, die Anforderungen an den Datenschutz so umfangreich, dass die großen Tech-Konzerne wie Meta und Google sich entschieden haben, gar keine politische Werbung mehr zu schalten. Denn die Drohung der EU ist imposant: Bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes müssen Tech-Konzerne zahlen, wenn die EU einen Verstoß gegen ihre Regeln festgestellt haben will.

Das ist nicht nur deshalb ein Problem, weil politische Werbung einen wichtigen Bestandteil der demokratischen Willensbildung darstellt. Die unklare Definition von „politischer Werbung“ führt zudem zu einem Zensur-Effekt, da die großen Plattformen die Inhalte anhand von Schlagwörtern filtern und dabei immer wieder journalistische Inhalte fälschlicherweise als Werbung identifizieren – und ihre Bewerbung sperren. So wird NIUS auf YouTube regelmäßig die Bewerbung journalistischer Beiträge wegen vermeintlicher Wahlwerbung verwehrt, beispielsweise bei den Videos „Die EU will Deutschland den Bau von Gaskraftwerken verbieten“ oder „Enthüllt: Die geheimen Gehälter der ARD-Bosse“.

Der TTPA der EU schränkt also die freie Meinungsbildung massiv ein. Die Bundesregierung geht nun mit ihrem Gesetzesentwurf über die Brüsseler Verordnung noch hinaus.

So ermöglicht das Gesetz der Bundesregierung Durchsuchungen bei Anbietern politischer Werbung, wie etwa Online-Plattformen, aber auch Medienhäusern: Falls diese nicht die erforderlichen Unterlagen vorlegen, können die Räumlichkeiten laut dem Gesetz auf Anordnung der Bundesnetzagentur durchsucht werden. Und das in bestimmten Fällen sogar ohne Gerichtsbeschluss: „Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen.“ Im Gesetz der Regierung heißt es dazu wörtlich: „Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Auszug aus dem Entwurf.

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