An einem kalten Novembermorgen stehen unverhofft zwei Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt vor der Tür von Stefan Niehoff. Die Polizisten präsentieren dem vollkommen überraschten Rentner einen Durchsuchungsbeschluss – ausgestellt vom Amtsgericht Bamberg, beantragt von der dortigen Staatsanwaltschaft. Eine Koproduktion, die immer öfter zusammen findet.
Der Grund damals: Niehoff hatte ein Bild des Wirtschaftsministers Robert Habeck mit der Unterschrift „Schwachkopf Professional“, in Anlehnung an die bekannte Haarpflegemarke Schwarzkopf, auf X per Zitatfunktion geteilt. Eine Bagatelle, zudem als Meinungsäußerung zulässig, meinen Juristen. „Das ist dann ein Polizeistaat und kein freies Land mehr“, kommentierte auch der Medienanwalt Joachim Steinhöfel im November 2024 gegenüber Apollo News.
Gestellt worden war die Strafanzeige von Habeck selbst – aber erst, nachdem die Staatsanwaltschaft auf den Vizekanzler zugegangen war und ihm die vorliegenden Dokumente übermittelt hatte. Die Anzeige wurde dem Grünen-Politiker praktisch auf dem Präsentierteller serviert. Und währenddessen existierte bereits ein vom Amtsgericht unterzeichneter Durchsuchungsbeschluss, der – nachdem Habeck den Antrag im September unterschrieben hatte – dann auch vollstreckt werden konnte.
Das geschah zwei Monate später. Gegenüber Apollo News bestätigten die Ermittlungsbehörden, dass die Durchsuchung bei Niehoff Teil des 11. Aktionstags gegen Verfasser von „strafbaren Hasspostings“ war, bei dem es zu 127 polizeilichen Maßnahmen kam. Nancy Faeser feierte den Aktionstag damals auf X: „Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat“, schrieb die Innenministerin.
Jetzt ist die SPD-Politikerin selbst auch in die Rolle der Antragstellerin geschlüpft. Und wieder waren es die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht in Bamberg, die für das Verfahren zuständig waren – und wie auch bei Niehoff ging es jetzt um den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ 188 im Strafgesetzbuch: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“.
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