Der Status Quo in unserem Land, die Politik offener Grenzen, wird stets asylpolitisch verteidigt: Weil Deutschland sich an EU-Recht und Asylgesetze halten müsse, so lauten die Argumente, soll jeder zuwandern dürfen, der an der Grenze oder im Landesinneren einen Antrag auf Asyl stellt. Der Fall des Afghanen Mohammad S., der am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt verhandelt wurde, NIUS war vor Ort, zeigt indes, dass Asyl-Regeln gar nicht die entscheidende Rolle spielen.
Als Mohammad S. 2016 von Dänemark nach Deutschland kam, da stellte er nicht einmal einen Asylantrag. Von der Richterin gefragt, ob er Asyl beantragt habe, verneinte er dies mit der Begründung, er habe „die Gesetze hier nicht gekannt“. Trotzdem ist sein Aufenthaltstitel bis heute „geduldet“, wie er auf Nachfrage dem Gericht gegenüber mitteilte. Es ist also nicht einmal so, dass Deutschland Asylbegehrenden gegenüber Zutritt gewährt. All das ist nichts anderes als ideologisches Gerede, um den Status Quo zu rechtfertigen. Die Wahrheit ist: Wir haben schlicht keine Grenzen mehr.
Deutsch-dänischer Grenzübergang Krusau
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