Am Sonntag beschloss die rumänische Wahlkommission, den offiziell unabhängigen, nationalkonservativen Politiker Călin Georgescu von den Präsidentschaftswahlen im kommenden Mai auszuschließen. Er führte zu diesem Zeitpunkt mit Werten um die 40 Prozent in allen Meinungsumfragen.
Zuvor hatte er bereits am 24. November des vergangenen Jahres die erste Runde der ursprünglichen Präsidentschaftswahl gewonnen, bevor das Verfassungsgericht wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten die komplette Wahl für ungültig erklärte. Begründet wurde das mit nicht weiter belegten „Geheimdiensterkenntnissen“, wonach Russland auf die Wahl Einfluss genommen habe. Die abgegebenen Stimmen entsprachen deshalb nach Auffassung des Gerichts „nicht dem wahren Wählerwillen“.
Dwessentegen muss jetzt neu gewählt werden.
Als Grund für den jetzigen Ausschluss Georgescus wurde zunächst in Medienberichten ein Formfehler genannt: Unter einer Beilage zu seiner Vermögenserklärung fehle Georgescus Unterschrift.
Das wäre kein Problem, er kann die Unterlagen bis zum 15. März erneut einreichen. In ihrer am Sonntagabend veröffentlichten Begründung bezieht sich die Kommission allerdings auch auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember, die ursprüngliche Wahl für ungültig zu erklären. Diese Entscheidung, so argumentiert die Wahlkommission, stellte schon im Dezember fest, dass Georgescus Kandidatur von vornherein nicht die Bedingungen für eine Teilnahme an der Wahl erfüllte, da er „demokratische Grundprinzipien“ nicht einhalte. Insofern dürfe er diesmal gar nicht erst teilnehmen.
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