Es sind stattliche Beträge, die sich die etablierten Parteien aus dem Bundeshaushalt gönnen. Knapp 700 Millionen Euro fließen jedes Jahr an ihre Stiftungen. Die CDU versorgt damit ihre Konrad-Adenauer-Stiftung, die Sozialdemokraten ihre Friedrich-Ebert-Stiftung. Auch die FDP kann sich, obwohl sie aus dem Bundestag geflogen ist, weiterhin auf Steuerzahlermillionen für ihre Friedrich-Naumann-Stiftung verlassen. Die Linkspartei wird mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung bedacht. Und die Grünen, die einst gegen die staatliche Finanzierung der Parteistiftungen kämpften, kassieren mit ihrer Heinrich-Böll-Stiftung längst selbst. Nur die AfD geht seit Jahren leer aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese offensichtliche Ungerechtigkeit zwar als Verstoß gegen das Willkürverbot und gegen das Recht auf Chancengleichheit aller politischen Parteien im politischen Wettbewerb scharf gerügt. Doch die 2018 von der AfD offiziell anerkannte Desiderius-Erasmus-Stiftung hat noch immer keinen einzigen Cent erhalten. Und derzeit sieht es so aus, als würde sich daran so schnell auch nichts ändern.
Denn der Bundestag hat zwar auf Druck des Karlsruher Verfassungsgerichts ein Gesetz erlassen, das die bis dahin in diskreten Kungelrunden zwischen den Bundestagsfraktionen ausgehandelte Förderung der Parteistiftungen regelt. Demnach stehen der Erasmus-Stiftung laut deren Berechnung in diesem Jahr gut 25 Millionen Euro zu. Doch das Bundesinnenministerium, das für die Auszahlung dieses Geldes zuständig ist, spielt auf Zeit. Es lässt erst einmal ganz genau prüfen, ob die Stiftung der AfD alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.
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