Stromanbieterwechsel, Mutterschutz, Verbraucherhinweise bei Smartphones: Der Juni bringt einige Änderungen, die insgesamt Millionen Menschen betreffen. Hier die Übersicht:
Ab 1. Juni gilt: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf Mutterschutz. Das Gesetz sieht gestaffelte Schutzfristen vor. Der Zeitpunkt der Fehlgeburt bestimmt die Dauer des Schutzanspruchs:
• Fehlgeburt ab der 13. Woche: Schutzfrist bis zu zwei Wochen • Fehlgeburt ab der 17. Woche: Schutzfrist bis zu sechs Wochen • Fehlgeburt ab der 20. Woche: Schutzfrist bis zu acht Wochen.
Während dieser Zeiten dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen – es sei denn, die Betroffene erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. Zudem besteht während der Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.
Ab dem 6. Juni müssen Netzbetreiber und Energieversorger einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um.
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