Catcalling versus Ehrenmord: Scheinmaßnahmen zum Frauenschutz

vor 6 Monaten

Catcalling versus Ehrenmord: Scheinmaßnahmen zum Frauenschutz
Bildquelle: Tichys Einblick

Seit fast einem Jahr ist Marion Denny hessische Beauftragte „für die Verfolgung von Straftaten mit Catcalling-Hintergrund“, berichtet der Wiesbadener Kurier. Was die Oberstaatsanwältin verfolge, sei oft „nicht einmal strafbar“, setzt der Autor hinzu, offensichtlich ohne den absurden Widerspruch dieser Aussagen wahrzunehmen.

Ganz recht: Während Gewalt und Kriminalität explodieren und die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht nur gefühlt abnimmt, vergeudet Hessen kostbare Ressourcen mit der Verfolgung „nicht strafbarer Straftaten“. In der Praxis bedeutet dies freilich vor allem, dass dem Bürger suggeriert werden soll, es bestünde kein Unterschied zwischen ungehörigem, unerwünschtem und unerlaubtem Verhalten.

Und wer weiß? Vielleicht stehen am Ende von Berichten, Studien und Evaluationen der Beauftragten ja doch noch die langersehnten Gesetzesänderungen, die Catcalling endlich strafbar machen.

Dass sich das Land Hessen diesen Posten leistet, der außer Symbolpolitik und Scharnierfunktion zu Lobby- und Pressuregroups nichts bietet, ist symptomatisch für einen Staat, der wohl unter der Hand an seine Stellen die Losung „widme dich auf keinen Fall echten Problemen“ ausgegeben hat.

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