Dreihundert. In Zahlen: 300. So viele verschiedene Arten von Zwangszahlungen des Bürgers an den Staat gibt es in Deutschland. Mindestens.
Und das allein auf der Bundesebene. Auf den Verwaltungsebenen darunter – Länder, Kommunen, Gemeinden – kommen noch viele weitere Arten dazu. Viel zu viele für einen lesbaren Text. Bleiben wir deshalb auf der Bundesebene. Die reicht schon, um aus einem handelsüblichen, leicht untertänigen deutschen Michel mit Schlafmütze einen rasenden Wutbürger zu machen.
Könnten Sie, lieber Leser, alle Bundessteuern aufzählen, die Sie zahlen müssen? Kein Problem, ich konnte es vor dieser Recherche auch nicht. Hier ist die Liste in der Aufteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF). Da sind zunächst einmal die sogenannten „Gemeinschaftssteuern mit Bundesanteil“, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden:
• Einkommensteuer • Lohnsteuer (Erhebungsform der Einkommensteuer) • Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer (dito) • Körperschaftsteuer • Umsatzsteuer.
Dazu kommen die Bundessteuern sowie die bundesrechtlich erhobenen Verbrauchs- und Verkehrssteuern, als da sind:
• Alkoholsteuer • Alkopopsteuer • Biersteuer • Einfuhrumsatzsteuer • Energiesteuer • Feuerschutzsteuer • Kaffeesteuer • Kraftfahrzeugsteuer • Luftverkehrsteuer • Rennwett- und Lotteriesteuer • Schaumweinsteuer • Solidaritätszuschlag • Stromsteuer • Tabaksteuer • Versicherungssteuer • Zwischenerzeugnissteuer.
Die Schaumweinsteuer hat eine besonders aparte Biografie: Sie wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsmarine und den Bau des Nord-Ostsee-Kanals zu finanzieren. Ursprünglich hieß sie deshalb „Flottensteuer“. Der Zweck, dem sie dienen sollte, hat sich natürlich längst erledigt. Aber weil sie so schönes Geld in die Verfügungsgewalt unserer politischen Kaste spült, hat man sie behalten. Bis heute.
Und falls Sie sich das gerade fragen: Ja, auch die Zwischenerzeugnissteuer gibt es wirklich.
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