Bundesgericht: Abschiebung nach Griechenland zulässig

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Bundesgericht: Abschiebung nach Griechenland zulässig
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Rückführung alleinstehender, gesunder und erwerbsfähiger Migranten nach Griechenland rechtlich zulässig ist. Zwar bestehen erkennbare Defizite im griechischen Aufnahmesystem, doch für Personen ohne besondere Schutzbedürftigkeit bestehe keine Gefahr einer extremen Notlage, so die Richter. Die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem Gazastreifen und eines aus Somalia stammenden Migranten wurden daher abgewiesen.

Beide Kläger waren in den Jahren 2017 bzw. 2018 nach Griechenland gelangt, nachdem sie ihre Herkunftsländer über die Türkei verlassen hatten. Dort erhielten sie den Status international Schutzberechtigter sowie eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis. In der Folge reisten sie weiter nach Deutschland, wo sie erneut Asyl beantragten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diese Anträge als unzulässig ab und ordnete die Rücküberstellung nach Griechenland an. Gegen diese Entscheidungen klagten die Männer, scheiterten jedoch bereits vor den Vorinstanzen. Der Verwaltungsgerichtshof in Hessen urteilte, dass für die Betroffenen in Griechenland keine ernsthafte Gefahr einer menschenunwürdigen Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehe.

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