Der Bund muss einem Maskenhändler nahezu 350 Millionen Euro für während der Corona-Pandemie bestellte Schutzmasken zahlen. Das Oberlandesgericht Köln änderte Ende Mai ein Urteil des Landgerichts Bonn zugunsten des klagenden Unternehmens, wie der „Spiegel“ berichtet.
Demnach stehen dem Händler fast 219 Millionen Euro für bestellte und teilweise gelieferte Masken zu. Zusätzlich fallen Verzugszinsen an, die das Magazin derzeit auf rund 128 Millionen Euro beziffert. Die Forderung wächst dem Bericht zufolge täglich um weitere 61.522 Euro. Der mögliche Schaden für die Steuerzahler beläuft sich damit allein in diesem Verfahren inzwischen auf fast 350 Millionen Euro.
Der Bund hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Seine letzte Hoffnung richtet sich nun auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das im Herbst erwartet wird. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Karlsruher Richter die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln aufheben.
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