Bonner Richter verurteilt Donald Trump

vor 9 Monaten

Bonner Richter verurteilt Donald Trump
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Justiz ist aus den Fugen. Sie verliert täglich an Vertrauen, weil sie sich am Rechtsstaat vergeht. Eine Generation von Juristen stellt sich in schlechte deutsche Tradition. Diese Leute glauben, Recht zu sprechen, doch sprechen sie nur Gesinnung. Vergewaltiger bekommen eine lächerliche Bewährungsstrafe und verlassen hohnlächelnd als Herren des Landes den Gerichtssaal, sofern sie Migranten sind, während ihre Opfer auch diese Schmach noch ertragen müssen. Richter ermutigen durch solche Urteile die Vergewaltiger und machen sich mitschuldig. Mörder gelten plötzlich als psychisch erkrankt und bedürfen der Therapie und nicht der Strafe, sofern sie Migranten sind.

Richter mit fragwürdigen Rechtsvorstellungen und wetterfester rotgrüner Gesinnung machen sich im Grunde zu Schleusern, wenn sie gerichtlich wie letztens im Falle der Somalier in Berlin verfügen, dass man sie nicht abweisen darf, obwohl sie nach den Dublin III Regeln sehr wohl abgewiesen werden dürfen und sogar müssen (TE berichtete). Jura-Professoren, Richter und Staatsanwälte verbiegen in Rechtstheorie und Rechtspraxis das bürgerliche Gesetz zum Gesinnungsrecht. Die Zahl der Beispiele dafür, dass die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz nur noch eine Erinnerung an bessere Zeit ist, ist Legion. Der lange Marsch durch die Institutionen hat funktioniert, Ulbrichts Diktum: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben, ist wieder Wirklichkeit geworden.

Wie weit sich die deutsche Justiz vom bürgerlichen Recht inzwischen entfernt hat, verdeutlicht ein Urteil, das ein Richter am Bonner Landgericht fällte. Die Sache selbst, um die es ging, ist eigentlich keinen Artikel wert. Der Kläger, der seit 2014 Nutzer des internationalen sozialen Netzwerks „A“ ist, verklagt den Betreiber des Netzwerks „A“ auf Schadenersatz, weil der Betreiber nach Ansicht des Klägers, Daten, die auf amerikanischen Servern lagern, amerikanischen Geheimdiensten zugänglich gemacht haben soll. Mit guten Gründen weist der Richter die Klage ab und begründet dies auch ordentlich.

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