Im Grundgesetz steht klipp und klar, dass niemand wegen seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. Damit ist das Thema also eigentlich abgefrühstückt. Doch die Grünen haben derzeit wenig Konkretes zu bieten. Also bringen sie eine Initiative in den Bundestag ein: Im Grundgesetz solle die sexuelle Identität ausdrücklich geschützt werden. Das ist wie Eulen nach Athen tragen, Tulpen nach Amsterdam oder selbstverliebtes Geschwafel zu Robert Habeck.
In dem Antrag gehe es daher nur um “Quatsch und Mumpitz”, erklärt der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner im Bundestag. Der bisher sinnvolle Schutz sexueller Minderheiten werde missbraucht, um künftig eine Rechtsprechung zu ermöglichen, die keiner mehr vertreten könne. Etwa wenn, wie geschehen, “Zoophile” gegen den Staat klagen, weil der es ihnen – aus gutem Grund – verbietet, Sex mit Tieren zu haben. Ist ihre sexuelle Identität durchs Grundgesetz geschützt, hat eine neue Klage laut Brandner Aussicht auf Erfolg.
Zum Stichwort Zoophilie kommt es zum Zwischenruf. Claudia Roth (Grüne) stellt sich die Frage, an welch abwegige sexuellen Identitäten Brandner so denke. Der antwortet: “Sie glauben gar nicht, an was ich denke, wenn ich Sie sehe.” Darauf interveniert die Präsidentin des Bundestages, Julia Klöckner (CDU). Sie lasse diese Ausführung nicht zu. Brandner habe sich mit diesem Hinweis über die sexuelle Identität einer Abgeordneten lustig gemacht. Was Brandner bestreitet.
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