Ein Morgen im Juli 2024: Jürgen Elsässer, Chefredakteur des rechtsradikalen Magazins Compact, tritt im schwarzen Bademantel vor die Tür seines Hauses. Vor ihm stehen vermummte Polizisten, bereit, das Verbot seiner GmbH durchzusetzen. Fotografen halten die Szene fest – ein Bild wie aus einem Film. Doch hinter der Inszenierung des Bundesinnenministeriums (BMI) zeigt sich eine juristische Argumentation, die auf wackligen Beinen steht. Ob ein Verbot noch erwirkt werden kann, ist fraglich.
Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot im Eilverfahren vorläufig aus. Das BMI hatte argumentiert, die Compact-Magazin GmbH sei nicht nur ein Verlag, sondern ein „Personenzusammenhang“ im Sinne des Vereinsgesetzes, was die rechtliche Grundlage für das Verbot bilden sollte. Das Gericht ließ diese Einstufung offen und erklärte, dass dies erst im Hauptsacheverfahren vollständig geprüft werden müsse. Außerdem wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Pressefreiheit „ein besonderes Gewicht“ zukommt.
Für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz muss das BMI nachweisen, dass die Compact-Magazin GmbH nicht nur verfassungsfeindlich denkt, sondern aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. Es reicht nicht, dass das Magazin extremistische Inhalte publiziert; es muss eine konkrete Gefahr für die demokratische Ordnung bestehen.
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