Bereits der achte Fall: Weiterer AfD-Mitarbeiter darf nicht in den Bundestag

vor etwa 2 Monaten

Bereits der achte Fall: Weiterer AfD-Mitarbeiter darf nicht in den Bundestag
Bildquelle: Apollo News

Einem Mitarbeiter des AfD-Politikers Peter Bohnhof aus Dortmund wurde der Zugang zum Bundestag verwehrt. Wie Politico am Montag berichtet, wurden dem Mitarbeiter sowohl der Hausausweis als auch der Zugang zum IT-System verwehrt. Sowohl Bohnhof als auch die Bundestagsverwaltung wollen keine genauere Auskunft geben.

Die Verwaltung teilt lediglich mit, dass „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ vorlägen, wonach verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt würden, die „die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten“ beeinträchtigen könnten. Es ist der insgesamt achte Fall, dass einem AfD-Mitarbeiter in dieser Legislaturperiode der Zugang zum Bundestag verwehrt wurde. Mitarbeiter von Politikern anderer Parteien waren bisher nicht betroffen.

Beispielsweise wurde dem Islamkritiker Michael Stürzenberger der Zugang verwehrt, weil er 2024 wegen Aussagen über den Islam wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt wurde. ursprünglich hätte er ein halbes Jahr ins Gefängnis sollen. Das Landgericht Hamburg wertete unter anderem die Aussage als Volksverhetzung, dass es das Ziel des politischen Islams sei, „Frauen unter die Kontrolle zu bekommen“ (Apollo News berichtete).

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