Was jetzt in Bremen disziplinarrechtlich endet, ist jener Bamf-Komplex, der 2018 als möglicher Asyl-GAU der Republik aufflog und danach mit bemerkenswerter Energie kleingeredet wurde. Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit ihre Pension. Jahre nach dem öffentlichen Knall fällt damit endlich ein Urteil, das den Kern des Falls wieder freilegt: In Bremen stand nie nur ein schlampiger Verwaltungsvorgang zur Debatte, sondern ein Gemisch aus Amtsanmaßung, Kumpanei und rechtsstaatlicher Enthemmung.
Und trotzdem begann danach die große deutsche Entschärfungsmaschine zu laufen. Aus einem Fall, der das Zeug zum Menetekel des Asylstaates hatte, wurde Schritt für Schritt ein weichgespülter Komplex aus Relativierungen, Zuständigkeitsnebel und juristischer Verdunstung. Strafrechtlich blieb am Ende weit weniger übrig, als der erste öffentliche Knall vermuten ließ. Vieles verlief im Sand. Einiges wurde mit Geldauflage aus der Welt geschafft. Der Staat, der dem Bürger bei jedem Formfehler die ganze Härte seiner Paragraphen zeigt, behandelte das eigene Behördenversagen plötzlich mit erstaunlicher Milde.
Deshalb ist es grotesk, den Fall heute auf Kaffeemaschine, Tablet und einen beschädigten Plastiknippel zu verengen, als ginge es bloß um provinzielles Beamtenkitsch im Nachspiel eines alten Skandals. Gerade diese Details sind verräterisch. Denn an ihnen zeigt sich, wie tief die innere Verwahrlosung bereits reichte. Geschenke aus dem Umfeld eines Anwalts, mit dem man dienstlich eng zu tun hat. Hotelübernachtungen, die organisiert und zunächst bezahlt werden. Persönliche Treffen, bei denen dienstliche Vorgänge und private Nähe ineinander laufen. Mitgebrachte Bescheide. Ausgetauschte Vertraulichkeiten. Wer da noch von harmloser Gutgläubigkeit spricht, macht sich zum Komplizen der Verharmlosung.
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