Im März 2023 schrieb eine Kinderpflegerin auf Twitter folgenden Beitrag über Annalena Baerbock: „Diese Hohlbratze ist eine Gefahr für unser Land.“ Diese und eine nahezu wortgleiche andere Aussage der Frau aus Bayern reichten aus, damit die Bundesaußenministerin persönlich in beiden Fällen einen Strafantrag wegen Beleidigung unterschrieb. Darüber berichtete Nius.
Ende November kam es dann in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein zu einem Freispruch für die Frau. Doch die Staatsanwaltschaft sieht die Niederlage nicht ein und hat Revision eingelegt, wie Nius berichtet. Nun muss der Fall also erneut vor einem Gericht aufgerollt werden. Wenn die Frau erneut Recht bekommt, kommen auf den Steuerzahler, aufgrund der Sturheit der Staatsanwaltschaft, Gerichtskosten im fünfstelligen Bereich zu.
Bereits während des ersten Berufungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft ein Angebot der Richterin, auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Spende von 1000 Euro an Kindereinrichtungen, abgelehnt. Damals betonte man die Wichtigkeit der Bekämpfung von Hass im Netz für die bayerische Justiz.
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