Wie das Außenministerium Sanktionen für Vergehen rechtfertigt, die das Außenministerium nicht definieren kann

vor 5 Monaten

Wie das Außenministerium Sanktionen für Vergehen rechtfertigt, die das Außenministerium nicht definieren kann
Bildquelle: Tichys Einblick

Rechtsbeugungen beginnen dort, wo bewusst verschwommene Begriffe benutzt werden, die angebliche Straftaten benennen sollen. Da Bürgern, die auf die Sanktionsliste der EU – weshalb auch immer – gesetzt werden, die wirtschaftliche Vernichtung wie die Sperrung der Konten widerfahren kann, fragte ein Journalist in der Bundespressekonferenz den Sprecher des Außenministeriums, Josef Hinterseher, nach dem Sanktionsmechanismus und bekam zur Antwort: „Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“ Und damit nicht genug, fügte Hinterseher, als lebten wir in Orwells „1984“, hinzu „Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“

TE wollte nun ausgehend von den Einlassungen des Außenministeriums von der Bundesregierung u.a. wissen, ob sie es für rechtstaatlich begründet hält, dass Bürger Europas ohne rechtsstaatliche Verfahren auf die Sanktionsliste mit weitreichenden Folgen gesetzt werden? Des Weiteren wollte TE von der Bundesregierung erfahren: „Will die Bundesregierung Bürger erziehen, was zur „Verhaltensänderung“ führen soll, weil ihre Meinungen ihr nicht genehm sind? Wer entscheidet in der Bundesrepublik darüber, was Information und was Desinformation ist? Wie bringt die Bundesregierung die Sanktionierung auf Grund des Vorwurfes von Desinformation in Einklang mit dem Beschluss des Ersten Senats des Verfassungsgerichtes vom 4. November 2009, indem es heißt: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Und zum Problem der Desinformation: „Geboten ist eine Fassung der Norm, die in rechtsstaatlicher Distanz gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen oder sonstigen Meinungskampf strikte „Blindheit“ gegenüber denen gewährleistet, auf die sie letztlich angewendet werden soll. Sie darf allein an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.“ Die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Desinformation stellt aber genau das dar, nämlich ein Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.

Wie jeder Leser leicht erkennen kann, mag das alles Mögliche sein, nur keine Antwort auf unsere Fragen. Der oder das Verfasser der Antwort ließ sich jedoch zu folgendem Satz hinreißen: „So lange Russland seinen Angriffskrieg weiter führt und so lange Russland Desinformation und Informationsmanipulation als hybride Mittel gegen unsere demokratischen Gesellschaften nutzt, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU weiter Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die dies unterstützen.“

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