Die Alternative für Deutschland steht vor den Landtagswahlen im Osten bei immer mehr Bürgern hoch im Kurs. Bis zu 40 Prozent der Wähler würden sich laut Umfragen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern für die größte Volkspartei entscheiden. Im September sind dort Landtagswahlen. Obendrein ist die AfD keine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ mehr.
Denn die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen spektakulären Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Die 13. Kammer untersagte dem Inlandsgeheimdienst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen oder zu führen. „Die Voraussetzungen der Einstufung und Behandlung der Antragstellerin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung liegen nicht vor“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Das schockt die Konkurrenz von den selbst ernannten demokratischen Parteien. Deswegen arbeiten sie wie schon zuvor im Thüringer Parlament nun auch in Sachsen-Anhalts Landtag noch vor der Wahl an einer undemokratischen Ausgrenzung der AfD und ihrer Wähler. Dazu haben sich CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke zu einem Block zusammengeschlossen. Die Hilfe der früheren Täterpartei der SED-Diktatur ist dabei den schwarz-rot-gelben Regierungsparteien sehr willkommen.
Wie auch bei Bundeskanzler Friedrich Merz in spe, der eine Billion Schulden und eine Verfassungsänderung noch mit dem alten Bundestag beschloss, obwohl ein neuer gewählt war, will die jetzige Zweidrittelmehrheit im Magdeburger Landtag kurz vor der Wahl ihre Änderungen durchdrücken.
Auf diese Weise soll ein sogenanntes „Gesetz zur Parlamentsreform 2026“ den politischen Einfluss der größten Oppositionspartei, ihrer Volksvertreter und rund 40 Prozent des Wählerwillens nach der Landtagswahl im September praktisch ausschalten. Der Entwurf dafür wird am 5. März in den Magdeburger Landtag eingebracht. Der Ältestenrat verständigt sich dann über das weitere Verfahren.
In den wenigen Medienberichten heißt es dazu verharmlosend: Gut sechs Monate vor der nächsten Landtagswahl wollen CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne, eine sogenannte Parlamentsreform beschließen, die den Landtag sowie das Landesverfassungsgericht stärken soll – als „Resilienz gegen antidemokratische Maßnahmen“.
Allein die marxistisch-leninistische Dialektik bei der Erfindung dieses Begriffs beweist, dass es antidemokratische Maßnahmen gegen eine oppositionelle Volkspartei wie die Alternative für Deutschland sind.
Denn es ist ein Ausgrenzungsbeschluss von rund 40 Prozent des Wählerwillens und einem Großteil des Volkes, das seine Vertreter in einer demokratischen Wahl in den Landtag gewählt hat.
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