Zahlreiche Vorwürfe der Vetternwirtschaft machen die AfD Sachsen-Anhalt nervös, die den Sieg bei der Landtagswahl schon sicher in der Tasche glaubte. Abgeordnete stellten keine eigenen Familienmitglieder aus Steuergeldern als Mitarbeiter ein, das ist klar verboten, sondern gegenseitig die Verwandten von Kollegen – „Überkreuz-Anstellungen“. Das ist legal, aber nicht legitim – früher hätte man einfach gesagt unanständig.
Als solcher Missbrauch von Steuermitteln in Landtag, Bundestag und EU-Parlament werden in den Medien als aktuelle oder gewesenen Mitarbeiter über ein Dutzend Verwandte mit ihren Monatsbezügen zwischen fast 8.000 und 600 Euro genannt.
Tino Chrupalla räumt ein „Geschmäckle“ ein, betont aber die Rechtmäßigkeit und kündigt interne Überprüfungen an. In Sachsen-Anhalt wird parteintern kontrovers diskutiert bis zum Ausschlussverfahren gegen Jan Wenzel Schmidt, Ex-MdL, jetzt MdB wegen Untreue-Vorwürfen.
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