Das Verwaltungsgericht Köln hat einem entsprechenden Eilantrag der AfD Folge geleistet. Das bedeutet: Bis zum Hauptsacheverfahren dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung die Behauptung, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, nicht aufrechterhalten. Vorerst. Schon da ist jede Peinlichkeit für die flotten Verbotsbefürworter.
Ein Punktsieg für die AfD – vorerst noch nicht mehr. In der Hauptsache kann das Gericht gegenteilig entscheiden, nachdem es die schwer verdaulichen 1.100 Seiten durchgearbeitet hat und sich dann doch dem Urteil anschließen sollte.
Aber damit ist schon ein Teilsieg der AfD verbunden: So schnell geht es nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf beobachten – aber nicht verurteilen. Und schon gar nicht erst das Urteil veröffentlichen und die Begründung geheimhalten. Der Verfassungsschutz muss jetzt wohl reformiert werden, an Haupt und Gliedern. Denn seit den Ampeljahren wurden sowohl der Bundesverfassungsschutz als auch die nachgeordneten Landesbehörden insbesondere im lange SED-regierten Thüringen gezielt nicht zur Beobachtung, sondern zur Herabwürdigung der AfD eingesetzt. Der Verfassungsschutz wurde zum Instrument der regierenden Parteien zur Gegnerbekämpfung.
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