Die Saarbrücker Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 ist ungültig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat der Berufung eines AfD-Mitglieds stattgegeben und das Landesverwaltungsamt verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen.
Auslöser war eine Entscheidung der Wahlbehörden: Die AfD durfte bei der Saarbrücker Stadtratswahl 2024 nicht antreten, weil aus Sicht des Gemeindewahlausschusses zwei konkurrierende Wahlvorschläge aus dem Umfeld der Partei vorlagen. Der Gemeindewahlausschuss wertete dies als unzulässige Mehrfachbewerbung und erklärte die Wahlvorschläge insgesamt für ungültig. Das Landesverwaltungsamt bestätigte diese Entscheidung.
Der Kläger hielt den Ausschluss für rechtswidrig. Er machte geltend, dass am Ende nur ein wirksamer Wahlvorschlag vorgelegen habe. Ein erster Wahlvorschlag aus dem August 2023 sei nach einer Mitgliederversammlung im Februar 2024 wirksam zurückgenommen worden. Dort seien neue Vertrauenspersonen bestimmt worden, die den ursprünglichen Vorschlag anschließend zurückgezogen hätten.
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