Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag entschieden: Der frühere IS-Prediger Abu Walaa darf in den Irak ausgewiesen werden. Trotz schwerwiegender familiärer Bindungen – etwa zu seinen in Deutschland lebenden Kindern – überwiegen nach Ansicht des Gerichts die Ausweisungsinteressen der Bundesrepublik.
In der Urteilsbegründung heißt es, eine „Aufarbeitung der Taten“ sei nicht erkennbar, ebenso wenig eine „Verantwortungsübernahme“. Die Richter sehen weiterhin eine „Wiederholungsgefahr“ und kritisierten, dass Abu Walaa keinen erkennbaren Weg aufzeige, seinen „Geltungsdrang“ anders zu erfüllen – etwa durch berufliche Integration. Stattdessen habe er lediglich angegeben, künftig in der „Selbstständigkeit“ arbeiten zu wollen. Das überzeugte das Gericht offensichtlich nicht.
Das Gericht betonte, dass Abu Walaa die Chance nicht genutzt habe, durch persönlichen Vortrag seine Deradikalisierung zu bekunden. Seine Verteidigung hatte beantragt, dass ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden soll, das seine Gefährlichkeit klären solle. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt.
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