Abdul B. galt als Gefährder – zwei Tage nach der Tat sollte er zur Deradikalisierungsberatung

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Abdul B. galt als Gefährder – zwei Tage nach der Tat sollte er zur Deradikalisierungsberatung
Bildquelle: Apollo News

Der nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day gesuchte Abdul B. war den Sicherheitsbehörden offenbar noch umfassender bekannt als bislang angenommen. Der 21-jährige Libanese wird als islamistischer Gefährder geführt und war nach Informationen der Welt bereits wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Jugendhaft. Am Montag, nur zwei Tage nach dem Anschlag, sollte er zu seinem dritten Gespräch bei einer Deradikalisierungsstelle erscheinen.

Abdul B. steht im Verdacht, am Samstagabend gegen 22 Uhr mit einem gemieteten Kleintransporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gefahren zu sein. Eine Frau wurde getötet, 16 weitere Menschen wurden verletzt. Mehrere Opfer sollen zudem Verletzungen durch Stichwaffen erlitten haben. Polizei und Generalstaatsanwaltschaft fahnden öffentlich nach dem 21-Jährigen.

Nach Recherchen der Welt war Abdul B. als Gefährder eingestuft. Er soll gegenüber anderen behauptet haben, Kontakte zur Terrormiliz Islamischer Staat zu unterhalten. Der 21-Jährige sei wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 89a des Strafgesetzbuches sowie wegen versuchter Anstiftung und Bedrohung in Jugendhaft gekommen. Paragraph 89a stellt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe.

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