Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Schienenmaut in Deutschland führt zu millionenschweren Nachzahlungen für die Betreiber von Regionalzügen. Als Folge davon könnte das Angebot an Regionalzügen reduziert werden, betonen die Verkehrsminister mehrerer Bundesländer gegenüber dem Tagesspiegel.
Die Ampelregierung hatte die sogenannte Trassenpreisbremse eingeführt, um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu erleichtern. Die Regelung besagte, dass die Mautgebühren für die Schienennutzung für Regionalzüge pro Jahr lediglich um 1,8 Prozent steigen dürfen. Ab 2026 durfte die Mautgebühr für Regionalzüge nur noch um höchstens drei Prozent steigen. Der Betreiber des Schienennetzes, die DB InfraGO, musste daraufhin die Gebühren für den Güter- und Fernverkehr erhöhen und klagte dagegen.
Die DB-Tochter bekam vor dem EuGH recht. Nationalstaaten dürften keine derartig strengen Vorgaben machen. Der EuGH verwies darauf, dass die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur, über die Anpassung entscheiden solle. Die Bundesnetzagentur wiederum folgte dem Vorschlag der DB InfraGO und verlangt von Regionalzugbetreibern nun eine Nachzahlung von insgesamt 400 Millionen Euro an Mautgebühren für dieses Jahr. Wie hoch die Nachzahlung für 2025 sein wird, ist noch offen. Allerdings wird mit ähnlichen Beträgen gerechnet.
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