Die Koalition präsentierte am Donnerstagmorgen das lang diskutierte Reformpaket.
Lesen Sie das Papier in voller Länge:
Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Wir leben in einer Zeit der Veränderung. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich um die Zukunft, um ihre Arbeit und um die Sicherheit des Landes. Die technologische Revolution und der demographische Wandel beschleunigen den Prozess. Kriege und sich verschlechternde Handelsbedingungen auf der Welt erhöhen den Druck von außen. Deutschland kann auf seinen Stärken aufbauen, aber darf sich nicht an die Vergangenheit klammern. Wir müssen jetzt beherzt zugreifen, Chancen erkennen und in die Zukunft aufbrechen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wird den Weg dazu freimachen. Wir wollen Wachstum schaffen, Arbeitsplätze sichern und den Zusammenhalt in Deutschland stärken. Dazu hat sich die Koalition auf 34 Maßnahmen in einem fairen Gesamtpaket verständigt. Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bürokratie, erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und handeln sozial ausgewogen. Wir wollen, dass auch unsere Kinder von Wohlstand und Fortschritt profitieren und die älteren Generationen die Früchte ihrer Arbeit genießen können. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Deswegen steht die Sicherung unseres Gesundheitssystems und der Rente im Zentrum unserer Reformanstrengungen. Unser System ist sozial und bietet Teilhabe und Mitbestimmung, aber fordert auch Mitwirkung und Eigenverantwortung. Wir lassen niemanden zurück, aber wir wollen nach vorne.
Rente
Die Alterssicherungskommission hat sich mit großem Sachverstand einem der schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit gewidmet und herausragende Arbeit geleistet. Der Bericht der Kommission ist wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt. Wir werden die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Steuern
Die Koalition entlastet die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer. Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, liegt der Fokus damit auf mittleren und geringen Einkommen. Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien. In voller Wirkung ab 2028 kann eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr. Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, wird der Bund ausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus den steuerlichen Maßnahmen. Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer” in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR in Höhe von 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR in Höhe von 47%. Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben. In den Jahren 2027 und 2028 wird eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen EUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgenommen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.
Arbeitsmarkt
Unser Ziel ist es, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten und die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit nachhaltig zu sichern.
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