Angesichts steigender Ausgaben im Pflegesektor bringt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, eine stärkere finanzielle Beteiligung erwachsener Kinder ins Gespräch. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte er, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, die Einkommensgrenze für die Heranziehung zu den Pflegekosten zu senken: „Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“.
Derzeit greift das 2020 verabschiedete Angehörigen-Entlastungsgesetz, wonach Kinder erst dann zur Finanzierung herangezogen werden, wenn ihr jährliches Einkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Schwelle bezeichnete Stegemann im Nachhinein als „mehr oder weniger willkürlich“. Ohne politische Maßnahmen drohe eine deutliche Mehrbelastung im System. So warnte er: „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent“.
Bereits zuvor hatte Stegemann mit der Idee für Aufmerksamkeit gesorgt, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung einzubeziehen. Nun nahm er insbesondere Vermögensübertragungen innerhalb von Familien in den Blick. Häufig würden Eigentum oder andere Werte frühzeitig an die nächste Generation weitergegeben, um finanzielle Verpflichtungen im Pflegefall zu umgehen.
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