Oralverkehr mit 12-jährigem Mädchen – Freispruch in Vergewaltigungsverfahren

vor mehr als 1 Jahr

Oralverkehr mit 12-jährigem Mädchen – Freispruch in Vergewaltigungsverfahren
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Am Dienstag traf das Wiener Strafgericht die Entscheidung, dass ein damals 15-jähriger Syrer ein damals 12-jähriges Mädchen, mit dem er Oralverkehr gehabt hatte, nicht vergewaltigt habe. Obwohl das Mädchen im Vorhinein sagte, dass es den Oralverkehr nicht wolle, sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass der Syrer das für eine Vergewaltigung nötige Maß an Gewalt verwendet habe. Die Vorsitzende des Jugendschöffensenats, Martina Hahn, sagte, dass es denkbar gewesen sei, dass das Mädchen zuerst nein gesagt habe. „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, sagte die Richterin weiter, wie Die Presse berichtet.

In Österreich bleiben sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist. Allerdings kann sexueller Missbrauch vorliegen, wenn bei einer Person unter 16 Jahren die mangelnde Reife ausgenutzt wird oder bei einer unter 18-jährigen Person eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Der Syrer war bei Verkündung des Urteils 17 Jahre alt, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bisher keinen Kommentar abgegeben. Er ist einer von 17 Jugendlichen aus Österreich, Syrien, der Türkei, Italien, Serbien oder Bulgarien, die das Mädchen von Februar bis Juni 2023 im Stadtteil Wien-Favoriten mehrfach missbraucht haben sollen. Der Freigesprochene soll jedoch nur einmal Oralverkehr mit dem Mädchen gehabt haben. Laut der Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen Anfang 2023 in einem Parkhaus nahe des Wiener Hauptbahnhofs zum Oralverkehr gezwungen haben. Wie Der Standard berichtet, ist der Kontakt über Snapchat entstanden und beide haben sich gegenseitig Nacktfotos geschickt.

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